Die Gremien des Trägervereins

Der Geschäftsführende Vorstand (Geschäftsführung)

Der Geschäftsführende Vorstand (GfV) besteht mindestens aus zwei Geschäftsführern. Einer der beiden Geschäftsführer sollte vom Kollegium vorgeschlagen werden. Dieses Kollegiumsmitglied unterrichtet weiterhin mit einem Teildeputat und arbeitet andererseits im Geschäftsführenden Vorstand.

So soll gewährleistet sein, dass die pädagogischen Belange in der Geschäftsführung nicht außer Acht gelassen werden, andererseits soll die Vorstands- und Geschäftsführersicht im Kollegium vertreten sein. Die Geschäftsführer werden vom Aufsichtsrat auf jeweils drei Jahre bestellt. Eine erneute Bestellung nach Ablauf der Amtszeit ist möglich.

Zur Führung der laufenden Geschäfte des Vereins und der Schule sind die Geschäftsführer gemeinsam berechtigt. Die Geschäfte sind mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach Maßgabe des Haushaltsplans und in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat zu führen.

Zu den Aufgaben der laufenden Geschäftsführung gehören insbesondere, die Erstellung des Haushaltsplans, Arbeitsverträge und Personalverwaltung, Schulfinanzierung und Elternbeiträge, Vermögensverwaltung, die Leitung des Schulbüros, die rechtliche Vertretung der Schule, die außerschulische Repräsentanz u.v.m.

Zur Zeit besteht der Geschäftsführende Vorstand aus Oksana Köhn und Nicole Müller-Bielke.

Vorstandsdelegationen

Der Geschäftsführende Vorstand (GfV) kann einzelne Aufgaben seiner Zuständigkeitsbereiche an Delegationen oder Arbeitskreise übergeben. Diese Delegationen arbeiten im Rahmen eines klar definierten Auftrages selbständig. Die Delegationen haben die Pflicht, alle von Ihrer Arbeit und Entscheidungen maßgeblich Betroffenen zu Beteiligten zu machen, sie zu informieren und sich fachkundig beraten zu lassen sowie über den jeweiligen Entscheidungsfindungsprozess transparent zu kommunizieren. Zur Zeit gibt es einen solchen Aufgabenbereich, nämlich die Delegation Beitragsgespräche. Dieser Aufgabenbereich oblag in der Vergangenheit den ehrenamtlichen Vorständen. In dieser Tradition hat der GfV diese Aufgaben an Eltern delegiert. Verantwortlich für die Arbeit der Delegation ist der GfV, daher ist die gegenseitige Information und Beratung sehr wichtig.

Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Kalenderjahr statt. Der Mitgliederversammlung obliegen insbesondere die Entgegennahme des Jahresabschlusses und der Haushaltsplanung, Entlastung der Geschäftsführer, Zustimmung zur Aufwandsentschädigung von Aufsichtsratsmitgliedern, Wahl und Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder, Wahl eines Rechnungsprüfers, Beschlussfassung über Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins.

Der Wahlbeirat

Der Wahlbeirat besteht aus drei Mitgliedern und hat die Aufgabe der Mitgliederversammlung einen Wahlvorschlag für die Aufsichtsratswahl vorzulegen. Er setzt sich aus einem Vertreter des Eltern-Lehrer-Kreises, einem Lehrervertreter und einem Vertreter des Aufsichtsrats zusammen. Die Mitglieder des Wahlbeirats werden jährlich vom Eltern-Lehrer-Kreis, der Lehrerkonferenz sowie vom Aufsichtsrat benannt.

Zu den Wahlvorschlägen des Wahlbeirats sollen vorher die entsprechenden Gremien (Eltern-Lehrer-Kreis, Lehrerkonferenz, Aufsichtsrat) angehört werden. Die Wahl-Vorschläge sollen im Einvernehmen mit dem Gremium, aus dem sie stammen, gemacht werden, letztlich entscheidet der Wahlbeirat.

Der Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens fünf Mitgliedern (davon mindestens zwei Lehrer) die von der Mitgliederversammlung auf jeweils drei Jahre gewählt werden.
Der Aufsichtsrat
• bestellt die geschäftsführenden Vorstände (Geschäftsführer),
• kann die Geschäftsführer vor Ablauf ihrer Amtszeit abberufen,
• berät und überwacht die Geschäftsführer bei ihrer Tätigkeit. Zu diesem Zweck hat er sich über die Angelegenheiten des Vereins zu unterrichten,
• genehmigt den Haushaltsplan und kontrolliert die Haushaltsführung,
• genehmigt Geschäftsführungsmaßnahmen, die über den laufenden Geschäftsbetrieb hinausgehen, zu; hierzu zählen unter anderem Grundstücksgeschäfte, Darlehensvergaben und -aufnahmen, Abschluss von Beraterverträgen und Abschluss von vertraglichen Regelungen mit einer Wirkung über die Dauer eines Jahres hinaus.



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