
Schülerbeförderung
Schülerbeförderung ist Ländersache
Der Schülertransport wird in enger Absprache mit dem Landkreis
Osnabrück und den Gemeinden geregelt. Bei einzelnen Linien ist der Schulbus zugleich öffentliches Nahverkehrsmittel. Die Abfahrten der Schulbusse orientieren sich am Stundenplan, können aber nicht immer zu jedem Stundenende
eingerichtet werden.
Osnabrücker Schüler tragen einen Eigenanteil an den Fahrtkosten. „Nicht-Anspruchsberechtigte“ (insbesondere Schüler ab Klasse 11) müssen ihre Fahrkarten komplett auf eigene Kosten erwerben.
Grundlage der Schülerbeförderung ist § 114 in Verbindung mit § 63 des niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG). Danach haben die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Schülerbeförderung die in ihrem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler der im Gesetz genannten Schulformen unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern oder ihnen oder ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten. Einzelheiten zur Durchführung der Schülerbeförderung haben die Landkreise und kreisfreien Städte in eigenen Satzungen verankert.
Siehe: Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) und Landkreis Osnabrück, Schülerfahrtkosten.
öffentliche Buslinien, die an unserer Schule halten
Die genauen Haltestellen und Fahrtzeiten entnehmen Sie bitte den Fahrplänen der Verkehrsbetriebe (VOS - Verkehrsgemeinschaft Osnabrück)!
aus Bramsche: Linie 690
Bramsche - Schleptrup - Engter - Evinghausen
aus Osnabrück: Linie 511
Osnabrück Neumarkt - Dodesheide - Haste - Rulle - Evinghausen
aus Hollage/Wallenhorst: Linie 511
Hollage - Wallenhorst Schulzentrum - Lechtingen - Evinghausen
aus Bissendorf: Linie 224
Bissendorf - Schledehausen - Lüstringen - Belm - Evinghausen
aus Bohmte: Linie 214
Levern - Bohmte - Leckermühle - Venne - Kalkriese - Evinghausen
Schulbus vom Landkreis Vechta: Damme - Neuenkirchen Vörden - Evinghausen
Privatbus aus Diepholz
... und sonst aus Nordrheinwestfalen (Lotte, Westerkappeln, Lienen, ...) gibt es lediglich private Fahrgemeinschaften. In Nordrheinwestfalen werden von den Gemeinden nur für die ersten 4 Schuljahre Fahrkosten (maximal 100 Euro pro Monat) erstattet. Anträge und Informationen dazu geben die Gemeindeverwaltungen.